GefundenHallo Tom, Interesse ist vorhanden. Ich habe gerade eine Abhandlung zum Thema geschrieben, die ich demnächst (max . In 2 Wochen) auf meiner Homepage (flurbereinigung.org) [Link ausnahmsweise nicht entfernt. Siehe Kommentarrichtlinien.] veröffentlichen werde. Ich lasse die gerade noch prüfen. Im Forum auf meiner Homepage können wir auch detaillierter diskutieren. Eine Einzugsfiktion kann es m.E. nicht geben, weil die Einziehung zwingend einen Beschluss (der öffentlich bekannt gemacht werden musste) benötigte. In Sachsen gibt es aber die Besonderheit, dass ein Weg nur die Widmungsfiktion hat, wenn er zum Inkrafttreten des SächsStrG tatsächlich öffentlich oder betrieblich-öffentlich war. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ein Weg die Öffentlichket verloren hat, wenn er zum Stichtag nicht mehr öffentlich war.
Im konkreten Fall habe ich mich auf die vor Grundstückskauf erteilte Auskunft der Gemeinde verlassen, dass der Weg über mein Grundstück nicht öffentlich sei. Einige Jahre später, als der Weg dann wirklich für den Durchgang gesperrt ist, entdeckt die Gemeinde die Widmungsfiktion und trägt den Weg als "Rad- und Wanderweg" nachträglich in das Bestandsverzeichnis ein. Derzeit läuft das Widerspruchsverfahren.
Natürlich werden sich genug Zeugen finden, die eine Öffentlichkeit vor 20 Jahren bezeugen möchten. Aus meiner Sicht handelte es sich aber damals um einen Anlieger- und Interessentenweg. Es gab eine Beschilderung "Einfahrt verboten, Anwohner frei" und der Weg hatte eher Trampelpfadcharakter bevor er um den Stichtag zum bitumierten Radweg befestigt (aber nicht auf meinem Grundstück) wurde. Historisch (1940) läßt sich kein Weg nachweisen.
Ich habe grundsätzlich kein Problem damit, für den Weg Fläche bereitzustellen. Leider kann ich ihn nicht um den Hofraum des "Gehöftes" führen. Er würde den Hofraum diagonal queren. Das ist das eigentliche weil extrem nutzwertmindernde Problem.
Interessant ist weiterhin: Es gab ein Flurbereinigungsverfahren ("Freiwilliger Landtausch") an dem auch die Gemeinde beteiligt war. Hätte die Gemeinde hier nicht schon die Aufgabe gehabt, sich für die Absicherung des Weges einzusetzen?
Ich bin gespannt auf Anregungen!
Grüße, Tom.