Wie weit treibt ihr die Erstlegitimation? Was versteht ihr darunter?
Ermittlung aller Erben, Nebenbeteiligten, Vertreter von Amts wegen und Klärung der Bevollmächtigten? - oder etwa weniger?
Legitimation
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Re: Legitimation
Erstlegitimation? Den Begriff kenne ich nicht. Hinsichtlich der Eigentümerermittlung gibt es leider überall unterschiedliche Auffassungen und ein Schema F wurde leider noch nicht erstellt. Grundsätzlich bin ich gegen exzessives Ermitteln von Eigentümern und Erben, weil das FlurbG uns genügend Hilfsmittel bereithält:
Wenn du die Eigentümer hast, dann fällt es leichter die Nebenbeteiligten zu ermitteln. Nebenbeteiligte aber nur ermitteln, bei Rechten aus Abt. II und die du sowieso nicht nach § 49 FlurbG wegen Entbehrlichkeit löschen willst.
- Entscheidend ist der Grundbucheintrag gem. § 12 FlurbG
- Eigenbesitzer gem. § 13 Abs. 1 FlurbG
- Vertreterbestellung gem. § 119 FlurbG bzw. im Osten statt § 119 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FlurbG der Art. 233 § 2 Abs. III EGBGB
Wenn du die Eigentümer hast, dann fällt es leichter die Nebenbeteiligten zu ermitteln. Nebenbeteiligte aber nur ermitteln, bei Rechten aus Abt. II und die du sowieso nicht nach § 49 FlurbG wegen Entbehrlichkeit löschen willst.
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Re: Legitimation
Die Antwort des Landesverwaltungsamtes liegt vor.
Genauso wie beschrieben: die Eigentümer komplett mit Anschrift, Erben und Bevollmächtigung
Nebenbeteiligte bleiben (erstmal) außen vor.
Genauso wie beschrieben: die Eigentümer komplett mit Anschrift, Erben und Bevollmächtigung
Nebenbeteiligte bleiben (erstmal) außen vor.