Grundbuchberichtigung

Rab
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Grundbuchberichtigung

Beitrag von Rab »

Hallo,

Können illegale öffentliche Versorgungsleitungen im Flurbereinigungsgebiet (Wasser, Abwasser z.B.) im Rahmen der rechtlichen Flurbereinigung (§37 FlurbG) mit einer Grundbuchberichtigung (per §79 FlurbG) zwangsweise (in letzter Konsequenz) legalisiert werden?

Oder mit anderen Worten:

Können illegale Versorungsleitungen dadurch legalisiert werden, dass die Flurbereinigungsbehörde sagt: "nicht die Leitungen sind illegal sondern das Grundbuch ist unrichtig"?

Oder mit nochmals anderen Worten:

Kann die Flurbereinigungsbehörde eine Dienstbarkeit für öffentliche Versorgungsleitungen nachträglich ins Grundbuch eintragen lassen, ohne das der Eigentümer, durch dessen Flurstück die Leitungen laufen, dies bewilligt?


Freundliche Grüße rab
Zuletzt geändert von Rab am So 1. Feb 2015, 13:38, insgesamt 1-mal geändert.

Partschefeld
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Re: Grundbuchberichtigung

Beitrag von Partschefeld »

Wenn es sich tatsächlich um eine öffentliche Versorgungsleitung handelt, sehe ich sogar die Pflicht zur Eintragung. Hilft Dir evtl. folgende Diskussion weiter:
viewtopic.php?f=46&t=1652

Gast

Re: Grundbuchberichtigung

Beitrag von Gast »

Danke für Deine Antwort.

Die Frage ist allerdings weiterhin:
Wie geht das ohne Bewilligung der Eigentümer durch deren Flurstück die illegalen Leitungen laufen?
Da Eigentum ein hohes Gut ist, hat der Gesetzgeber doch sicherlich für hohe Hürden für eine zwangsweise Legalisierung gesorgt ?

Partschefeld
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Re: Grundbuchberichtigung

Beitrag von Partschefeld »

Flurbereinigung ist ein Verwaltungsverfahren, dafür bedarf es keiner Bewilligung. Der Eigentümer kann Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Flurbereinigungsbehörde einlegen. Da jeder Flurbeinigungsteilnehmer nur Anspruch auf Land von gleichem Wert hat, hat der Eigentümer kaum Erfolg sich dagegen zu wehren, sofern er wertgleich abgefunden wurde. Außerdem hat der Gesetzgeber im Grundgesetz normiert, dass Privateigentum auch für das Wohl der Allgemeinheit dienen soll.

Rab
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Re: Grundbuchberichtigung

Beitrag von Rab »

Eine Dienstbarkeit begründet letzten Endes eine Verpflichtung zur Duldung.
Der Kasus Knacktus wird wohl sein:
Nicht jede nach Gutsherrenart verlegte Leitung muss geduldet werden, auch wenn sie öffentlich ist.
Zum Beispiel dann nicht, wenn sie genausogut im Nachbargrundstück verlaufen kann, welches Eigentum der öffentlichen Hand ist.
In einem solchen Fall könnte sich wohl ein Widerspruch gegen den Flurbereinigungsplan lohnen, wenn dort ob mit oder ohne "Bewilligung" ein Leitungsrecht ohne Einverständnis des Eigentümers geplant ist.
Viele Grüße an alle Flurbereiniger, Rab

Zug um Zug
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Re: Grundbuchberichtigung

Beitrag von Zug um Zug »

So weit so gut - der Widerspruch zwischen tatsächlich vorhandener Leitung auf Privatgrund, oft parallel neben einem öffentlichen Grundstückals Alternative, der fehlenden Bewilligung, der Regelung der Rechte im Plan und dem Anspruch auf gleichwertige Abfindung bleibt, besonders wenn der Leitungsstreifen in der Wertermittlung mit einem Abschlag versehen wurde und der Leitungsbetreiber bisher keine Entschädigung gezahlt hat - und jetzt auch nicht zahlen will.
Vielleicht muss das mal einer ausfechten und eine Leitung umverlegt werden, damit die Leitungsbetreiber aufwachen. So bitter das für das jeweilige Verfahren auch ist.

Gast

Re: Grundbuchberichtigung

Beitrag von Gast »

Wenn das für die neuen Bundesländer geschaffene GGBerG auch auf ein Grundstück in den alten Bundesländern angewendet werden würde, dann wäre in meinem konkreten Fall alles klar, mein Grundstück liegt im Westen, ich müsste dulden.

Ein Ausfechten ansonsten gegen 2 Behörden (Flurber. + Stadtverw.) mit jeweils einer Rechtsabteilung im Hinterzimmer und dem Steuersäckel voll Geld, gegen einen Betroffenen der nur seinen Laptop und sein Privatkonto hat? No Risk, no Fun!

Besser wäre es, wenn die Flurbereiniger ihr Ermessen in der Angelegenheit beim Erstellen des neuen Flurplanes fair einsetzen.

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