Flurbereinigung und Teilflächenübergabe

Zorba
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Flurbereinigung und Teilflächenübergabe

Beitrag von Zorba »

Guten Morgen zusammen,
wir haben aktuell einen unklaren Fall. Vor 7 Jahren wurden wir Teil eines freiwilligen Flurbereinigungsverfahrens. Hierzu haben wir für einige unserer Flächen neue Zuteilungsflächen bekommen. Bis zum heutigen Zeitpukt wurde noch keine Ausführungsanordnung ausgerufen. Auf die abgegebenen Flächen wurde ein Verfügungs- und Veräußerugsverbot gemäß §52 Abs. 3 eingetragen. Die Abwicklung erfolgte damals im Paket und es wurden keine Einzeflächen definiert, die neuen Flächen gegenüberstehen. Im Zuge einer Hofübergabe sollen nun Teilflächen übergeben werden, und einige Teilflächen sollen beim Hofübergeber bleiben. Lt. bisherigen Auskünften müsste im Notarvertrag die "alten" Flächen ausgeführt werden und diese entsprechend neuen Zuteilungsflächen genau gegenübergestelt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Flurstücksgrößen funktioniert dies aber nur bedingt. Hat jemand Erfahrungen wie man dies regeln könnte?
Vielen Dank vorab.

Partschefeld
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Re: Flurbereinigung und Teilflächenübergabe

Beitrag von Partschefeld »

An den "Zuteilungsflächen" lastet demzufolge auch Verfügungsverbote? Eigentlich sind in einem Freiwilligen Landtausch gem. § 103a ff FlurbG keine Landverzichtserklörungen möglich (vgl. § 103b Abs. 2 FlurbG). Ein Verfügungsverbot stellt ein Anwartschaftsrecht dar, demzufolge kann per Notarvertrag das Anwartschaftsrecht auch an einen Dritten übertragen werden. Einfach einen Notar beauftragen. Sofern zusätzliche Vermessungen notwendig sind, bei Flurbereinigungsbehörde beantragen, dass der Vollzug der Notarverträge und die Vermessung im Zuge des Flurbereinigungsverfahren erfolgen kann.

Zorba
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Re: Flurbereinigung und Teilflächenübergabe

Beitrag von Zorba »

Wenn mit Zuteilungsflächen die Flächen gemeint sind, die uns im Austausch überlassen werden, dann nein. Das Verfügungs- und Veräußerungsverbot lastet auf den "Altflächen". Unser Notar kann den Vertag aktuell nicht erstellen, da lt. seiner Auffassung im Notarvertrag die "Altflächen" aufgeführt sein müssen. Da aber nicht alle Altflächen übergeben werden sollen, sondern im Zuge der Hofübergabe nur Teile eines Flurstücks, kann er im Vertrag keine eindeutige Zuordnung machen.
Beispiel:
Flächen vor der Tauschverhandlung: A,B,C,D
Flächen nach der Tauschverhandlung; E,F,G. Der Hofeigentümer möchte für eine Altersabsicherung Fläche E zurückbehalten.

Lt. Notar muss im Übergabevertrag dann einer Teilfläche von A genau die Fläche E zugeordnet werden. Dies geht aber aus den damaligen Tauschverhandlungen nicht hervor.

Partschefeld
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Re: Flurbereinigung und Teilflächenübergabe

Beitrag von Partschefeld »

Auf den Flächen A, B, C, D lastet zugunsten eines Dritten ein Verfügungsverbot? Wie wurden denn die Flächen E, F, G übergeben?

Zorba
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Re: Flurbereinigung und Teilflächenübergabe

Beitrag von Zorba »

Ja, auf den Flächen A,B,C,D lastet ein Verüfgungsverbot. Dies wurde im Rahmen des Tauschvetrages festgelegt und nach Unterzeichnung des Tauschvertrages im Grundbuch der Flächen A,B,C,D eingetragen. Die Übergabe der Flächen E,F,G erfolgte durch eine Tauschverhandlung mit entsprechendem notariell beglaubigtem Vertrag.

Partschefeld
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Re: Flurbereinigung und Teilflächenübergabe

Beitrag von Partschefeld »

Dann kann der Anspruch an E, F und G notariell übertragen werden. Am Besten aber mal bei der zuständigen Flurbereinigungsbehörde nachfragen, wann das Verfahren abgeschlossen wird und welchen Tipp die haben. Ich kann das nicht so richtig nachvollziehen, warum Verfügungsverbote eingetragen werden und an den Abfindungsflächen keine Sicherheit lastet.

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