Gemarkungsübergreifender Baustellenverkehr zu Flurbereinigungsgebiet

Rheinhesse
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Gemarkungsübergreifender Baustellenverkehr zu Flurbereinigungsgebiet

Beitrag von Rheinhesse »

In hügeliger Landschaft erfolgt vorliegend die Zufahrt mit Erdaushub und Materialien zum Wegeausbau per Baustellen-LKW über unbefestigte Flurbereinigungswwege (4 m breit) der angrenzenden Gemarkung. Die Zufahrt zur Bewirtschaftung des betreffenden Flurbereinigungsgebiets (Weinberge) erfolgt i.d.R. gemarkungsintern, sofern Bewirtschafter ortsansässig.

Ist der Baustellenverkehr zum Flurbereinigungsgebiet - genehmigungsfreier - landwirtschaftlicher Verkehr oder gebührenpflichtig, ggf. unter Auflagen, von der unterhaltspflichtigen Gemeinde gem. deren Feldwegesatzung bzw. gem Festsetzungen des maßgeblichen Flurbereinigungsplans aus den 60er Jahren zu genehmigen?

Partschefeld
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Re: Gemarkungsübergreifender Baustellenverkehr zu Flurbereinigungsgebiet

Beitrag von Partschefeld »

Das ist reines Straßenverkehrsrecht und liegt in der Entscheidung der Gemeinde. Entscheidend ist die Widmung und die zulässigen Tonnagen. Wenn ein Feldweg ausgebaut werden soll, wird der Nahverkehr auch über einen Feldweg möglich sein.

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