von Partschefeld » Mo 24. Jun 2013, 10:22
Meine Recherchen ergaben, das es unterschiedlich gehandhabt wird (selbst innerhalb eines Verbandes, je nach Auffassung der TG). Entweder wird die Auffassung vertreten, dass der Vorschuss fest mit dem Teilnehmer oder mit dem Grundstück verbunden ist. Hierzu auch folgende Abhandlungen:
1. Wingerter/Mayr Rdnr. 12 ff zu § 19 FlurbG
2. „Flurbereinigungsbeiträge und Grundstücksverkehr“ Haselhoff, RdL 1995, 255-258
3. „Rechtsnatur von Vorschussleistungen“ von Fink, RdL 1974, 309-312
So richtig schlau werde ich aus den Abhandlungen jedoch nicht, wie ich mit den gezahlten Vorschüssen buchungstechnisch umgehen muss. Ich denke, dass es hier aber nur ein Richtig oder ein Falsch geben muss. Und zumindest innerhalb eines Bundeslandes sollte es eine einheitliche Vorgehensweise geben (Stichwort: einheitliches Verwaltungshandeln). Da die meisten TG'en die Verwantwortung über die Kassen- und Buchführung lt. Satzung gem. § 26 b Abs. 2 Satz 2 FlurbG an den Verband abgegeben haben, dürfte es sicher ausreichen, wenn die Fachaufsicht gem. § 26d eine Verwaltungsvorschrift erlässt. Gibt es sowas?
Meine Recherchen ergaben, das es unterschiedlich gehandhabt wird (selbst innerhalb eines Verbandes, je nach Auffassung der TG). Entweder wird die Auffassung vertreten, dass der Vorschuss fest mit dem Teilnehmer oder mit dem Grundstück verbunden ist. Hierzu auch folgende Abhandlungen:
1. Wingerter/Mayr Rdnr. 12 ff zu § 19 FlurbG
2. „Flurbereinigungsbeiträge und Grundstücksverkehr“ Haselhoff, RdL 1995, 255-258
3. „Rechtsnatur von Vorschussleistungen“ von Fink, RdL 1974, 309-312
So richtig schlau werde ich aus den Abhandlungen jedoch nicht, wie ich mit den gezahlten Vorschüssen buchungstechnisch umgehen muss. Ich denke, dass es hier aber nur ein Richtig oder ein Falsch geben muss. Und zumindest innerhalb eines Bundeslandes sollte es eine einheitliche Vorgehensweise geben (Stichwort: einheitliches Verwaltungshandeln). Da die meisten TG'en die Verwantwortung über die Kassen- und Buchführung lt. Satzung gem. § 26 b Abs. 2 Satz 2 FlurbG an den Verband abgegeben haben, dürfte es sicher ausreichen, wenn die Fachaufsicht gem. § 26d eine Verwaltungsvorschrift erlässt. Gibt es sowas?