Grundbuchberichtigung und Grundschuldbriefe

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Re: Grundbuchberichtigung und Grundschuldbriefe

von clarion2 » Mo 10. Jan 2022, 16:18

Der Gläubiger kann das Aufgebotsverfahren betreiben.

Bei den sehr alten Briefen können die Banken die Rückgabe teilweise nicht belegen, es gab inzwischen einige Fusionen. In diesen Fällen betreiben die Banken nun die Aufgebotsverfahren auf Ihre Kosten. In den Fällen, wo der Verbleib der Briefe bei den Eigentümern geklärt ist, kommen wir aber nur dann weiter, wenn die EIgentümer mitwirken und die Briefe suchen. Einige wurden inzwischen gefunden. Leider sehen nicht alle Eigentümer die Mitwirkungspflicht ein.

Re: Grundbuchberichtigung und Grundschuldbriefe

von Rheinhesse » Sa 4. Dez 2021, 22:22

Kann auch der Grundschuldgläubiger Aufgebot beim Amtsgericht beantragen?

Grundbuchberichtigung und Grundschuldbriefe

von Clarion2 » Mi 1. Dez 2021, 17:12

Hallo,

seift dem BVG Urteil bezgl. der Grundschuldbriefe ziehen unsere Grundbuchämter nun härtere Saiten auf und berichtigen nur dann, wenn die Grundschuldbriefe dem Berichtigungsersuchen beigelegt werden.

Nun ist es so, dass die Banken nach dem Abezahlen der Kredite einige Grundschuldbriefe an die Eigentümer ausgehändigt haben. Die EIgentümer hingegen haben die Briefe nicht, oder sie suchen die Briefe nicht. Z.T. sind die Grundschuldbriefe auch schon 50 und mehr Jahre alt. Es gibt auch auch neuere und richtig hochpreisige Briefe, die nicht bei uns eingereicht werden.

Das Grundbuchamt fordert nun die Durchführung von Aufgebotsverfahren mit anschließender Löschung der Grundschuld.

Wie können wir als Behörde die Mitwirkung der Eigentümer bei der Mitwirkung zur eidesstattlichen Versicherung erzwingen? Hat jemand noch andere Ideen, eine Grundbuchberichtigung hinzubekommen?

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