von Clarion2 » Mi 1. Dez 2021, 17:12
Hallo,
seift dem BVG Urteil bezgl. der Grundschuldbriefe ziehen unsere Grundbuchämter nun härtere Saiten auf und berichtigen nur dann, wenn die Grundschuldbriefe dem Berichtigungsersuchen beigelegt werden.
Nun ist es so, dass die Banken nach dem Abezahlen der Kredite einige Grundschuldbriefe an die Eigentümer ausgehändigt haben. Die EIgentümer hingegen haben die Briefe nicht, oder sie suchen die Briefe nicht. Z.T. sind die Grundschuldbriefe auch schon 50 und mehr Jahre alt. Es gibt auch auch neuere und richtig hochpreisige Briefe, die nicht bei uns eingereicht werden.
Das Grundbuchamt fordert nun die Durchführung von Aufgebotsverfahren mit anschließender Löschung der Grundschuld.
Wie können wir als Behörde die Mitwirkung der Eigentümer bei der Mitwirkung zur eidesstattlichen Versicherung erzwingen? Hat jemand noch andere Ideen, eine Grundbuchberichtigung hinzubekommen?
Hallo,
seift dem BVG Urteil bezgl. der Grundschuldbriefe ziehen unsere Grundbuchämter nun härtere Saiten auf und berichtigen nur dann, wenn die Grundschuldbriefe dem Berichtigungsersuchen beigelegt werden.
Nun ist es so, dass die Banken nach dem Abezahlen der Kredite einige Grundschuldbriefe an die Eigentümer ausgehändigt haben. Die EIgentümer hingegen haben die Briefe nicht, oder sie suchen die Briefe nicht. Z.T. sind die Grundschuldbriefe auch schon 50 und mehr Jahre alt. Es gibt auch auch neuere und richtig hochpreisige Briefe, die nicht bei uns eingereicht werden.
Das Grundbuchamt fordert nun die Durchführung von Aufgebotsverfahren mit anschließender Löschung der Grundschuld.
Wie können wir als Behörde die Mitwirkung der Eigentümer bei der Mitwirkung zur eidesstattlichen Versicherung erzwingen? Hat jemand noch andere Ideen, eine Grundbuchberichtigung hinzubekommen?