von Flurbereiniger_Gast » Mo 6. Mai 2019, 08:23
Sehr geehrter Herr Schrey,
es handelt sich hier höchstwahrscheinlich um einen Fall von getrenntem Boden- und Gebäudeeigentum im Geltungsbereich des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes.
Ich empfehle die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Flurneuordnungsbehörde nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz. Anhand Ihrer Vorwahl befinden Sie sich Sachsen-Anhalt, zuständig wäre dann eines der vier "Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten": Mitte, Altmark, Anhalt oder Süd.
Kontaktdaten:
http://flurbereinigung.org/index.php/behoerden?start=11
Viele Grüße
Flurbereiniger
Sehr geehrter Herr Schrey,
es handelt sich hier höchstwahrscheinlich um einen Fall von getrenntem Boden- und Gebäudeeigentum im Geltungsbereich des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes.
Ich empfehle die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Flurneuordnungsbehörde nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz. Anhand Ihrer Vorwahl befinden Sie sich Sachsen-Anhalt, zuständig wäre dann eines der vier "Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten": Mitte, Altmark, Anhalt oder Süd.
Kontaktdaten: http://flurbereinigung.org/index.php/behoerden?start=11
Viele Grüße
Flurbereiniger