Antragsrecht Normenkontrolle gegen Änderungssatzung § 58 Abs. 4 Satz 2 FlurbG

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Antragsrecht Normenkontrolle gegen Änderungssatzung § 58 Abs. 4 Satz 2 FlurbG

von Rheinhesse » Mo 1. Jun 2020, 14:07

Ist das Antragsrecht höchstpersönlich an den Flurbereinigungsteilnehmer/in gebunden und endet mit dessen Tod oder ist das Antragsrecht lediglich mit dem aktuellen Eigentum an dem im Flurbereinigungsverfahren entstandenen Buchgrundstück verbunden?

S. etwa BFH, Urteil vom 1. 7. 2010 – IV R 7/08 Rn 21 ff. sowie § 1 GrEStG.

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