von Partschefeld » Mi 30. Dez 2015, 11:28
In Sachsen sind wir kommunalisiert und teilweise gehören auch die Vermessungsämter zur gleichen Struktureinheit wie die Flurbereinigungsbehörden. Da wir als Flurbereinigungsbehörde zu klein sind, haben wir (zumindest in meinem Landkreis) keine Kapazitäten Vermessungen selber durchzuführen, hier hilft uns bei der Gewannaufmessung das Vermessungsamt bzw. werden große Vermessungsaufträge an ÖbVI vergeben. Vergebt Ihr in Hessen auch an ÖBVI? Das bei uns herrschende faktische Vermessungsverbot der Verfahrens- bzw. Neumessungsgrenze bringt mit sich, dass die Gebührenordnung für den ÖbVI gilt. Zwar besteht lt. § 56 FlurbG keine Notwendigkeit jeden einzelnen Grenzpunkt der gesamten Verfahrensgebietsgrenze katastertechnisch wiederherzustellen/vorzuweisen jedoch war und ist es nicht unüblich, allen Grenzpunkten an der Verfahrensgrenze einen gewissen aktuellen Lagestatus zu geben. So ist man wegen der Gebührenordnung schnell bei Kosten von über 100.000 € und andere Ausgaben sind nicht mehr möglich. Läge die Messkompetenz bei der Flurbereinigungsbehörde, könnte man transparent (evtl. mit notwendigen Gewannvermessungen) ausschreiben und den wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag erteilen. Hier würde nur ein Bruchteil der Kosten anfallen und wegen der Auskömmlichkeitsprüfung wäre kein Bieter benachteiligt.
In Sachsen sind wir kommunalisiert und teilweise gehören auch die Vermessungsämter zur gleichen Struktureinheit wie die Flurbereinigungsbehörden. Da wir als Flurbereinigungsbehörde zu klein sind, haben wir (zumindest in meinem Landkreis) keine Kapazitäten Vermessungen selber durchzuführen, hier hilft uns bei der Gewannaufmessung das Vermessungsamt bzw. werden große Vermessungsaufträge an ÖbVI vergeben. Vergebt Ihr in Hessen auch an ÖBVI? Das bei uns herrschende faktische Vermessungsverbot der Verfahrens- bzw. Neumessungsgrenze bringt mit sich, dass die Gebührenordnung für den ÖbVI gilt. Zwar besteht lt. § 56 FlurbG keine Notwendigkeit jeden einzelnen Grenzpunkt der gesamten Verfahrensgebietsgrenze katastertechnisch wiederherzustellen/vorzuweisen jedoch war und ist es nicht unüblich, allen Grenzpunkten an der Verfahrensgrenze einen gewissen aktuellen Lagestatus zu geben. So ist man wegen der Gebührenordnung schnell bei Kosten von über 100.000 € und andere Ausgaben sind nicht mehr möglich. Läge die Messkompetenz bei der Flurbereinigungsbehörde, könnte man transparent (evtl. mit notwendigen Gewannvermessungen) ausschreiben und den wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag erteilen. Hier würde nur ein Bruchteil der Kosten anfallen und wegen der Auskömmlichkeitsprüfung wäre kein Bieter benachteiligt.