Hallo an alle ,
Hat schon jemand eine rückabwicklung vom 52er gemacht und wie geht man da vor??
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- Mi 22. Apr 2020, 11:25
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- Thema: Rückabwicklung landverzichtserklärung nach flurbg
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- Sa 18. Apr 2020, 19:43
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- Thema: Flurbereinigungsverfahren für wege
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Flurbereinigungsverfahren für wege
Hallo ,
Dürfen wir als flurbereiniger innerhalb einer wegeflurbereinigung eine landverzichtserklärung überhaupt annehmen wenn das grundstück nicht für einen weg oder sonstiges gebraucht wird?
Dürfen wir als flurbereiniger innerhalb einer wegeflurbereinigung eine landverzichtserklärung überhaupt annehmen wenn das grundstück nicht für einen weg oder sonstiges gebraucht wird?
- Sa 18. Apr 2020, 19:40
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- Thema: Masseland
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Re: Masseland
Aber braucht die tg die Zustimmung der flurbehörde oder kann die Vorstandschaft darüber entscheiden?
- Do 16. Apr 2020, 12:01
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Re: Masseland
Das heißt aber das Land zu händen der tg automatisch zu masseland wird,und somit nach dem 54 er von der flurbehörde an die tg zurück geht. Somit darf eine gemeinde die als untere flurbehörde fungiert nicht das Land unter den Nagel reißen.
- Mi 15. Apr 2020, 19:43
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- Thema: Masseland
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Masseland
Hallo zusammen, kurze frage an die Flurbereiniger. Wenn ein Teilnehmer einer Flurbereinigung mit mehreren Grundstücken beteiligts, kann er dann ein Grundstück das er durch eine Landverzichtserklärung zu Händen der TG her gegeben hat dieses evt. durch zuteilung von Masseland wieder zurück kaufen? Den...
- Do 19. Jul 2018, 08:04
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- Thema: Verzichtserklärung flurbg 52 Abs.3
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Re: Verzichtserklärung flurbg 52 Abs.3
richtig wenn die verzichtserklärung einseitig ist. aber wenn die tg eingetragen ist ist die dann auch einseitig?
- So 13. Mai 2018, 10:57
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- Thema: Verzichtserklärung flurbg 52 Abs.3
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Re: Verzichtserklärung flurbg 52 Abs.3
Wer kann mir sagen ob die Voraussetzung Paragraph 58 flurbg und der Paragraph 17flurbg in schriftlicher Form zusätzlich zur verzichtserklärung als verwaltungsakt festgehalten werden muss?
- Di 8. Mai 2018, 11:54
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- Thema: Verzichtserklärung flurbg 52 Abs.3
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Re: Verzichtserklärung flurbg 52 Abs.3
warte noch auf eine Antwort, da ich die Unterlagen immer noch auf dem Tisch habe und nicht nachvollziehen kann ob die verzichtserklärung korrekt vollzogen ist oder nicht , da im grundbuch immer noch der voreigentümer eingetragen ist. das seit ca 28 jahren.
bitte um schnelle Antwort.
bitte um schnelle Antwort.
- Sa 5. Mai 2018, 12:26
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- Thema: Verzichtserklärung flurbg 52 Abs.3
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Re: Verzichtserklärung flurbg 52 Abs.3
was ich noch nicht ganz nachvollziehen kann ist das das eine verzichtserklärung flurbg §52 abs2 eine einseitige willenserklärung ist der nicht wiederrufen werden kann. eine verzichtserklärung flurbg §52 abs3 ist eine verzichtserklärung zu händen dritter oder der TG. soweit so gut. wenn das so richti...
- Do 3. Mai 2018, 18:42
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- Thema: Verzichtserklärung flurbg 52 Abs.3
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Re: Verzichtserklärung flurbg 52 Abs.3
Ist die Willenserklärung dann überhaupt vollzogen?