Hallo,
welchen rechtlichen Bezug haben
Flurbereinigungsverfahren - Bauleitplanung - Umlegungsverfahren?
Kann das umlegungsrechtl. Sonderregime - einfach so - das flurbereinigungsrechtliche überplanen?
Wann muss der B-Plan des Ergebnisses eines Flurbereinigungsfahrens gewahr werden?
danke vorab
lg
thi-flur