Mustertext Änderungssatzung § 58 Abs. 4 Satz 2 FlurbG

Rheinhesse
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Re: Mustertext Änderungssatzung § 58 Abs. 4 Satz 2 FlurbG

Beitrag von Rheinhesse »

Aus Vordruck zur Grunderwerbsteuer BV GrESt 001 Veräußerungsanzeige (Stand 01/2019) folgen notwendige Angaben in einer Aufhebungssatzung nach § 58 Abs. 4 Satz 2 FlurbG unter Beachtung der in § 41 Abs. 5 FlurbG genannten Schutznormen (§§ 44, 58, 59 FlurbG):

Vereinfachter Inhalt einer Aufhebungssatzung nach §§ 58 FlurbG:
Wer veräußert was (zivilrechtliches Eigentum der Ortsgemeinde ..., eingetragen im Grundbuch von..., Blattt ..., beschränkt durch öfftl.-rechtliche Festsetzungen des in den Grundakten des Grundbuchs Blatt ... befindlichen Flurbereinigungsplans.... = rechtliche und wirtschaftliche Grundstücksbestandteile der Wegeanlieger (etwa § 41 Abs. 5 FlurbG, §§ 903, 96 BGB, § 39 FlurbG, § 39 Abs. 2 AO, § 2 Abs. 1 GrEStG, §§ 2, 40 Abs. 3 Satz 2 BewG) in welcher Menge und Qualität an wen zu welchem Preis (= grunderwerbsteuerpflichtige Abfindung in Geld, analoge Anzeige nach § 59 FlurbG).

Das LStrG und somit der Begriff Einziehung treffen auf gemeinschaftliche Anlagen § 39 FlurbG (nicht öfftl. Straßen lt. LStrG) nicht zu, weil das LStrG nur Rechtsverhältnisse öffentlicher Straßen regelt. FlurbG spricht von Aufhebung oder Änderung in § 58 Abs. 4 Satz 2 FlurbG.

Rheinhesse
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Re: Mustertext Änderungssatzung § 58 Abs. 4 Satz 2 FlurbG

Beitrag von Rheinhesse »

Bei einer Aufhebung von öffentlich-rechtlichen Festsetzungen eines Flurbereinigungsplans = rechtlichen Bestandteilen (§ 96 BGB, § 2 GrEStG) der Anliegergrundstücke an Flurbereinigungswegen ohne Abfindungsregelung unter Beachtung der Schutznorm § 44 Abs. 1 Satz 1 FlurbG wäre auch neben dem Tatbestand der Falschbeurkundung der Untreuetatbestand im Hinblick auf weisungswidrige Verfügung zum Nachteil der Wegeanlieger in den Blick zu nehmen.

Siehe etwa BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07 -
... Zum Vermögen gehört dabei nach der hierfür maßgeblichen wirtschaftlichen Betrachtungsweise alles, was in Geldwert messbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1975 - 4 StR 571/74 -, NJW 1975, S. 1234 <1235>). Bleibt danach der Vermögensstand nach der treuwidrigen Handlung hinter dem ursprünglichen Vermögensstand zurück, so liegt ein Vermögensnachteil im Sinne des § 266 StGB vor. ...

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Re: Mustertext Änderungssatzung - § 21 GrEStG

Beitrag von Rheinhesse »

M.E. ist § 21 GrEStG ein mächtiger Hebel, die Beachtung des Gebots der Aufrechterhaltung der wertgleichen Abfindung bei Aufhebung oder Änderung des flurbereinigungsrechtlichen Sonderregimes mittels steuerlicher Anzeigepflicht sicherzustellen vor amtlicher Bekanntmachung einer Änderungssatzung nach § 58 Abs. 4 Satz 2 FlurbG:

Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) § 21 Urkundenaushändigung
Die Gerichte, Behörden und Notare dürfen Urkunden, die einen anzeigepflichtigen Vorgang betreffen, den Beteiligten erst aushändigen und Ausfertigungen oder beglaubigte Abschriften den Beteiligten erst erteilen, wenn sie die Anzeigen in allen Teilen vollständig (§§ 18 und 20) an das Finanzamt abgesandt haben.

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Re: Mustertext Änderungssatzung § 58 Abs. 4 Satz 2 FlurbG

Beitrag von Rheinhesse »

Beurkundungsgesetz, insbesondere § 1 Abs. 2 und § 4, ist bei Beurkundung Änderungssatzung i.Z.m. Schutznormen § 41 Abs. 5 Satz 3 FlurbG sowie steuerlichen Anzeigepflichten zu beachten.

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Re: Mustertext Änderungssatzung § 58 Abs. 4 Satz 2 FlurbG

Beitrag von Rheinhesse »

Ist bei Aufhebung des flurbereinigungsrechtlichen Sonderregimes an gemeinschaftlichen Anlagen und unterlassenem Wertausgleich zur Korrektur des seinerzeitigen entschädigungslosen Landabzugs Haushaltsgrundsätze der Kommune dergestalt anzuwenden, dass Rückstellungen für Entschädigungszahlungen zu bilden und ggf. etwaig erzielte Verkaufserlöse (Klärung, ob steuerbarer gewerblicher Grundstückshandel vorliegen könnte!) mit einer Haushaltssperre zu belegen sind?

Rheinhesse
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Re: Mustertext Änderungssatzung § 58 Abs. 4 Satz 2 FlurbG

Beitrag von Rheinhesse »

Welchen Einfluss hat die Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 28 VwVfG) Beteiliger (§ 13 VwVfG) im Verwaltungsverfahren auf die Wirksamkeit einer Satzung zur Änderung von Festsetzungen eines plangenehmigten Flurbereinigungsplans nach § 58 Abs. 4 Satz 2 FlurbG?

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Re: Mustertext Änderungssatzung § 58 Abs. 4 Satz 2 FlurbG

Beitrag von Rheinhesse »

Fungiert i.Z.m. § 58 Abs. 4 und § 150 FlurbG die Kommune als Treuhänder i.S. § 39 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung und hat sie somit auch im Hinblick auf § 54 GBO sowie §§ 140, 153 II AO, GrEStG, § 93 GemO rlp Dokumentations- und steuerliche Anzeigepflichten?

Ist der Erlass von Änderungssatzungen durch die Gemeinden im Hinblick auf etwaige Beitragserhebungspflichten (Erschließungsbeiträge nach BauGB, Ausbaubeiträge nach KAG) i.Z.m. Normenklarheit (FlurbG / BauGB) bei vorgesehener Überplanung von gemeinschaftlichen Anlagen angeraten?

Gibt es weitere Entscheidungen etwa zu OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.1991 - 10 C 10228/90.OVG?
Fundstellen: BauR 1991, 311

Die Ausweisung eines gepflasterten Feldweges mit Erschließungsfunktion ist widersprüchlich und verstößt gegen das Gebot der Normenklarheit. ...

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