Erbenermittlung, die weivielte

clarion2

Erbenermittlung, die weivielte

Beitrag von clarion2 »

Liebe Kollegen,

was macht mit Euren Leichen?

Ich habe hier wieder einen Fall: Kleine Ackerfläche: Eigentümerin, Geburtsjahr 1917, ist seit ca. 60 Jahren tot (wird im Dorf erzählt), Sohn der Eigentümerin ist seit 10 Jahren tot (aus Melderegister bekannt) und hatte mutmaßlich keine*n Ehepartner*in oder Nachkommen. Eine Nichte der Eigentümerin ist namentlich bekannt, sie will aber selbst nichts unternehmen, um ins Grundbuch zu kommen. Sie hat aber zumindest früher die Pacht vereinnahmt und diese bis zu dessen Tod an ihren Cousin überwiesen. M.W. nimmt sie seit dessen Tod aber keine Pacht mehr ein. Die Gemeinde würde die Fläche gerne über eine §52iger erwerben, um den Landabzug zu reduzieren, was eindeutig dem Zweck des Verfahrens dienen würde. Nachlassgericht wurde angeschrieben und um Erbenermittlung gebeten. Es sieht sich nicht einmal genötigt, eine Antwort zu geben.

Rheinhesse
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Re: Erbenermittlung, die weivielte

Beitrag von Rheinhesse »

Ich habe ganz allgemein im Netz gesucht und gezielt beim BVerwG nach Entscheidungen zu § 1960 BGB:

Urteil vom 05.05.2015 - BVerwG 9 C 12.14 (bereitgestellt am 29.06.2015)

Clarion2

Re: Erbenermittlung, die weivielte

Beitrag von Clarion2 »

Hallo Rheinhesse,

da wir uns in den alten Bundesländern befinden, gilt das EGBGB leider nicht. Ich hörte von Kollegen, dass das EGBGB die Vertreterbestellung bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen deutlich vereinfacht.

Das Nachlassgericht hat jetzt immerhin um die Kontaktdaten der Nicht gebeten. Mit etwas Glück wird sie als Erbin ermittelt. Sie ist anscheinend die nächste noch lebende Angehörige der Erblasserin bzw. deren Sohnes.

Partschefeld
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Re: Erbenermittlung, die weivielte

Beitrag von Partschefeld »

Schon mal Vertreterbestellung gem. § 119 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG versucht?

EGBGB ist für uns im Osten tatsächlich einfacher und funktioniert super.

clarion2

Re: Erbenermittlung, die weivielte

Beitrag von clarion2 »

Hallo,

bei einem anderen Amtsgericht habe ich schon mal erfolglos §119 FlurbG versucht. Das Amtsgericht hat sich einfach geweigert einen Vertreter zu bestellen, das ist jetzt eine längere Geschichte für das Kaminfeuer.

Im aktuellen Fall hat das Nachlassgericht als Erben den Ehemann und vorehelich geborenen Sohn zu je einhalb zum Erben benannt. Mann uns Sohn sind aber ebenfalls seit Jahren verstorben. Für den Sohn wurde zu meiner Überraschung Fiskuserbrecht festgestellt und für den Ehemann läuft die Erbenermittlung noch. Ich hoffe, dass die Erbenermittlung abgeschlossen wird, bevor wir mit dem Verfahren zu Ende sind.

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