Ergibt sich aus dem Flurbereinigungsrecht einen Hinweis auf Zulässigkeit / Unzulässigkeit von Einfriedungen zugeteilter Ackerflächen in Bezug auf Zweck der Flurbereinigung?
Gem. LBauO rlp Regelung in § 62 Genehmigungsfreie Vorhaben:
...6. Einfriedungen, Stützmauern, Brücken, Durchlässe
a) Einfriedungen; ausgenommen sind Einfriedungen im Außenbereich ...
d) Weidezäune sowie offene Einfriedungen im Außenbereich, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung ...
Un-/Zulässigkeit von Einfriedungen im Außenbereich
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Re: Un-/Zulässigkeit von Einfriedungen im Außenbereich
Hallo,
nur dies: In laufenden Flurbereinigungen bedürfen Einfriedungen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG). § 34 will vermeiden, dass die Flurbereinigungsbehörde in der Neugestaltung behindert wird. Die Zustimmung steht im Ermessen der Behörde.
Gruß, Flurbereiniger
nur dies: In laufenden Flurbereinigungen bedürfen Einfriedungen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG). § 34 will vermeiden, dass die Flurbereinigungsbehörde in der Neugestaltung behindert wird. Die Zustimmung steht im Ermessen der Behörde.
Gruß, Flurbereiniger
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Re: Un-/Zulässigkeit von Einfriedungen im Außenbereich
Hallo, vielen Dank.
Nach Abschluß des Flurbereinigungsverfahrens ist lediglich das jeweilige Nachbarrechtsgesetz nachbarschützend: Einhaltung des Grenzabstandes.
Sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften, wie etwa Landespflegegesetz rlp (LPflG) sind nicht nachbarschützend.
Nach Abschluß des Flurbereinigungsverfahrens ist lediglich das jeweilige Nachbarrechtsgesetz nachbarschützend: Einhaltung des Grenzabstandes.
Sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften, wie etwa Landespflegegesetz rlp (LPflG) sind nicht nachbarschützend.