Nachweis von Flurbereinigungsegen als Treuhandvermögen der Kommunen

Rheinhesse
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Re: Nachweis von Flurbereinigungsegen als Treuhandvermögen der Kommunen

Beitrag von Rheinhesse »

Kann jemand mit den Begriffen Treuhandlösung vs. Miteigentumslösung, Reprivatisierung iZm gemeinschaftlichen Anlagen sowie wertgleicher Abfindung anfangen? (siehe etwa Pfandbriefgesetz, Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)).

In § 58 Abs. 4 Satz 2 FlurbG ist die Rolle des Treuhänders der Kommune und der Kommunalaufsicht gemeinsam verantwortlich übertragen. Rechnungslegung §§ 260, 666 BGB aufgrund Ausgangsbeleg Verzeichnis der gemeinschaftlichen Anlagen § 150 FlurbG. Art. 233 § 10 ABs. 2 EGBGB.
Nur der Treuhänder kann gem. § 58 FlurbG im Interesse der Flurbereinigungsteilnehmer verfügen und den planfestgestellten Wege und Gewässerplan als Bestandteil des plangen66ehmigten Flurbereinigungsplans ändern, nicht der Unterhaltspflichtige nach § 18 FlurbG oder § 2 AGFlurbG RP.
Kein enteignungsähnlicher Eingriff: BVerwG, Urteil vom 26. August 1976 - BVerwG 5 C 41.75 - BVerwGE 51, 104 <109>).
Flurbereinigungsweg Außenbereich - Gemeindestraße Innenbereich: Urteil des 9. Senats vom 19. Februar 2015 - BVerwG 9 CN 1.14

§ 18
(1) Die Teilnehmergemeinschaft nimmt die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Teilnehmer wahr. Sie hat insbesondere die gemeinschaftlichen Anlagen herzustellen und zu unterhalten (§ 42) und die erforderlichen Bodenverbesserungen auszuführen, soweit nicht der Flurbereinigungsplan (§ 58) anderes bestimmt oder die Ausführung und Unterhaltung einzelnen Beteiligten oder einem Wasser- und Bodenverband überlassen werden ....

Rheinhesse
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Re: Nachweis von Flurbereinigungsegen als Treuhandvermögen der Kommunen

Beitrag von Rheinhesse »

Sind iZm einer Änderungssatzung nach § 58 Abs. 4 Satz 2 FlurbG auch die öffentlichen Bücher zu berichtigen unter Beachtung steuerlicher Anzeigepflichten und BVerwG, Urteil vom 26. August 1976, BVerwGE 51, 104:

- Verzeichnis der gemeinschaftlichen Anlagen (§ 150 FlurbG, §§ 666, 260 BGB, § 54 GBO, § 892 BGB, § 10 GBV analog), Registerführend: Gemeinde gem. Treuhandauftrag § 2 Abs. 2 GemO RP iVm § 58 FlurbG
- Liegenschaftskataster (LGVerm RP)
- Grundbuch (GBO)

Rheinhesse
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Re: Nachweis von Flurbereinigungsegen als Treuhandvermögen der Kommunen

Beitrag von Rheinhesse »

Sind bei Erlass und evtl. Normenkontrolle (Aktivlegitimation?) von Änderungssatzungen (§ 58 Abs. 4 Satz 2 FlurbG, § 44 Abs. 1 Satz 1 FlurbG) Schlussfeststellungen und deren Bekanntmachungen sowie das Verzeichnis gemeinschaftlicher Anlagen (§§ 149, 151,153 Abs. 1, 150 FlurbG) beizuziehen und nachzuweisen?

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