Kommune als Vermögensverwalter gemeinschaftlicher Anlagen?

Rheinhesse
Beiträge: 206
Registriert: So 12. Jun 2016, 10:41
Wohnort: Rheinhessen

Kommune als Vermögensverwalter gemeinschaftlicher Anlagen?

Beitrag von Rheinhesse »

Ist mit Übertragung der gemeinschaftlichen Anlagen in die beitragsfinanzierte Unterhaltspflicht der Kommunen eine treuhänderische Vermögensverwaltung nach § 3 KAG RP (§ 11 NKAG) iVm § 14 Satz 3 Abgabenordnung für die Teilnehmer der Flurbereinigung verbunden? Die Teilnehmer haben entschädigungslosen Landabzug für gemeinschaftliche Anlagen hinnehmen müssen im Rahmen der wertgleichen Abfindung.

Siehe auch:
BFH Urteil v. 27.06.2017 - IX R 3/17