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Kommune als Vermögensverwalter gemeinschaftlicher Anlagen?

Verfasst: Do 26. Aug 2021, 10:28
von Rheinhesse
Ist mit Übertragung der gemeinschaftlichen Anlagen in die beitragsfinanzierte Unterhaltspflicht der Kommunen eine treuhänderische Vermögensverwaltung nach § 3 KAG RP (§ 11 NKAG) iVm § 14 Satz 3 Abgabenordnung für die Teilnehmer der Flurbereinigung verbunden? Die Teilnehmer haben entschädigungslosen Landabzug für gemeinschaftliche Anlagen hinnehmen müssen im Rahmen der wertgleichen Abfindung.

Siehe auch:
BFH Urteil v. 27.06.2017 - IX R 3/17