Gilt bei Aufhebung des flurbereinigungsrechtlichen Sonderregimes - § 58 Abs. 4 Satz 2 FlurbG -:
Ausgleich Wertänderung = Beitrag?
Siehe etwa BVerfG, 17.12.1964 - 1 BvL 2/62
Gewinnerzielungsverbot bei Entzug des Erschließungsvorteils in Gestalt von Wirtschaftswegen?
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